Schenkungen an die Erben: Vorweggenommene Erbfolge
Von „vorweggenommener Erbfolge“ sprechen Juristen, wenn eine Person einen Teil ihres Eigentums noch zu Lebzeiten an Familienmitglieder verschenkt, die das Vermögen im Erbfall ohnehin erhalten würden. Mit Schenkungen bis zum