Mo u. Do 9:00-13:00 u.
15:00-18:00 Uhr

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Aktuell

Einziehung von Geschäftsanteilen

Die Einziehung von Geschäftsanteilen ist im GmbH-Gesetz nur bruchstückhaft geregelt (§ 34 GmbH-Gesetz) und daher immer wieder Anlass für Streitigkeiten. Gestritten wird vor allem über das Vorliegen eines Einziehungsgrundes, die

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Unternehmensnachfolge – vorweggenommene Erbfolge

Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge bei Einzelunternehmen, Personen, Gesellschaften und Kapitalgesellschaften erfordert frühzeitige Orientierung und Beratung. Ohne gesicherte Nachfolge wird der Bestand des Unternehmens gefährdet, das Personal verunsichert und die Kreditwürdigkeit

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