1. Warum ist eine Vollmacht so entscheidend?
Ohne Vorsorgevollmacht bestimmt das Gericht eine Betreuung – möglicherweise durch eine fremde Person. Mit einer Vollmacht regeln Sie, wer Sie im Notfall vertreten darf.
2. Die Generalvollmacht – weitreichend, aber nicht grenzenlos
- Verträge abschließen oder kündigen
- Bankgeschäfte tätigen
- Immobilien kaufen oder verkaufen
- Behördenwege erledigen
Hinweis: Für bestimmte Rechtsgeschäfte ist eine notarielle Beurkundung notwendig.
3. Die Vorsorgevollmacht – Schutz im medizinischen und persönlichen Bereich
Sie ermöglicht es Vertrauenspersonen, über medizinische Maßnahmen, Unterbringung oder Pflege zu entscheiden – wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
4. Aktuelle Rechtsprechung
- BGH XII ZB 577/23 (2024): Eine Betreuung darf nur bei objektiver Ungeeignetheit des Bevollmächtigten erfolgen.
- BGH XII ZB 212/22 (2022): Bevollmächtigte müssen keine Pflege leisten – sie sind rechtliche Vertreter.
- BGH XII ZB 75/24 (2024): Suspendierung nur bei konkretem Missbrauch oder Verstoß gegen Weisungen.
5. Kontrollbetreuung
Das Gericht kann eine Kontrollbetreuung anordnen, wenn z. B. bei dem Bevollmächtigten Missbrauch vermutet wird.
6. Empfehlungen
- Klare und schriftliche Regelung der Vollmachten
- Ersatzbevollmächtigte benennen
- Widerrufsmöglichkeiten einbauen
7. Praxisbeispiel
Frau M. hat eine Vollmacht erteilt. Der Bevollmächtigte vernachlässigt Aufgaben. Das Gericht ordnet eine Kontrollbetreuung zur Überwachung der Finanzen an – ohne die Vollmacht aufzuheben.
Fazit
Vollmachten ermöglichen selbstbestimmtes Handeln – aber nur, wenn sie gut durchdacht sind.
Meine Kanzlei unterstützt Sie gerne – rechtssicher, menschlich, persönlich.