Erbschaftssteuerrecht – Erwerb des Familienheims von Todes wegen –
Geht ein Familienheim von Todes wegen über, ist dieser Erwerb unter bestimmten Voraussetzungen für Ehegatten und Kinder als Erwerber steuerbefreit. Dabei muss der Erblasser bis zu seinem Tod auf einem bebauten Grundstück eine Wohnung oder ein Haus zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Unschädlich ist dabei, wenn der Erblasser aus objektiv zwingenden Gründen daran gehindert war, […]