Entscheidung über Leben und Tod – Vorsorgevollmacht muss Kompetenzen klar benennen
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof zu den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht Stellung bezogen (Beschluss vom 06.07.2016, AZ: XII ZB 61/16).
Einziehung von Geschäftsanteilen
Die Einziehung von Geschäftsanteilen ist im GmbH-Gesetz nur bruchstückhaft geregelt (§ 34 GmbH-Gesetz) und daher immer wieder Anlass für Streitigkeiten. Gestritten wird vor allem über das Vorliegen eines Einziehungsgrundes, die Wirksamkeit des Einziehungsbeschlusses und die Höhe der Abfindung.